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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §93 Abs2;Rechtssatz
Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000130203.X02Im RIS seit
23.12.2002Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019