RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0177

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §26;
BDG 1979 Anl1 Z21.3 idF 1988/148;

Rechtssatz

Den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung dokumentierende Rasterzeugnisse sind, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7. Oktober 1997, Zl. 96/11/0161, ausgeführt hat, öffentliche Urkunden, die die - widerlegbare - Vermutung der Richtigkeit des Bezeugten beurkunden. Das Vorbringen, die Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung sei missbräuchlich verweigert worden, erscheint nicht von vornherein untauglich, die Vermutung der Richtigkeit des Bezeugten zu widerlegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120177.X02

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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