RS Vwgh 2002/9/25 97/12/0250

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Erheblichkeit im Sinne des § 121 Abs. 1 Z 1 GehG 1956 liegt (erst) dann vor, wenn mehr als 25 Prozent der gesamten dienstlichen Tätigkeit als A-wertig anzusehen sind (Hinweis E 17.8.2000, 99/12/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997120250.X02

Im RIS seit

13.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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