RS Vwgh 2002/9/25 2002/12/0199

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs2;

Rechtssatz

Aus § 80 Abs. 2 BDG 1979 lässt sich (unter anderem) ein subjektives Recht des Beamten auf Unterbleiben der rechtswidrigen Zuweisung einer Naturalwohnung ableiten. Hingegen wird das in diesem Zusammenhang bestehende subjektive Recht des Beamten nicht durch die Gründe, aus denen heraus die Zuweisung der Naturalwohnung rechtens zu unterbleiben gehabt hätte, spezifiziert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120199.X01

Im RIS seit

20.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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