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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs2;Rechtssatz
Aus § 80 Abs. 2 BDG 1979 lässt sich (unter anderem) ein subjektives Recht des Beamten auf Unterbleiben der rechtswidrigen Zuweisung einer Naturalwohnung ableiten. Hingegen wird das in diesem Zusammenhang bestehende subjektive Recht des Beamten nicht durch die Gründe, aus denen heraus die Zuweisung der Naturalwohnung rechtens zu unterbleiben gehabt hätte, spezifiziert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120199.X01Im RIS seit
20.12.2002