RS Vwgh 2002/9/25 2002/12/0189

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §9 Abs1;
LDG 1984 §9 Abs2;
LDG 1984 §9 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirkshauptmannschaft war festgestellt worden, dass die Landeslehrerin im näher dargestellten Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. An diesen bescheidmäßigen Ausspruch ist die Dienstbehörde gebunden. Das "Nichtaufweisen des zu erwartenden Arbeitserfolges" ist dem Vorliegen eines "unbefriedigenden Arbeitserfolges" im Sinne des § 9 Abs. 4 LDG 1984 gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120189.X01

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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