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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1995 §4 Abs4 Z3 idF 1998/023;Rechtssatz
In Ansehung des dem § 4 Abs. 4 Z. 3 Wr PensionsO 1995 vergleichbaren § 4 Abs. 4 Z. 3 PG 1965 (idF BGBl. I Nr. 123/1998) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, maßgebend für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist, ob der Beamte im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse der Arbeitswelt einsatzfähig ist. In diesem Zusammenhang ist eine medizinisch hinreichende Abklärung der für die Erwerbsfähigkeit wesentlichen Frage der auf Grund der bestehenden Leiden zu erwartenden "Krankenstände" bzw. der auf Grund der bestehenden Leiden in Verbindung mit einer Erwerbsfähigkeit gegebenen objektiven Schmerzzustände erforderlich (Hinweis E 27.9.2000, 99/12/0294).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120150.X08Im RIS seit
20.12.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008