RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0166

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §4 Abs3 idF 2000/I/095;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, wie die in § 4 Abs. 3 PG 1965 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 95/2000 genannte Zeitspanne (zwischen dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung und dem Zeitpunkt, zu dem der Beamte frühestens seine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung hätte bewirken können) zu berechnen ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120166.X02

Im RIS seit

20.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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