RS Vwgh 2002/9/25 2002/12/0199

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0180 E 17. Februar 1993 RS 1 (hier ohne zweiten Satz)

Stammrechtssatz

Es ist nicht zulässig, einem Beamten gegen seinen Willen (durch Bescheid) eine Wohnung als Naturalwohnung zuzuweisen. Dieser Grundsatz beinhaltet aber auch, daß ein Beamter gegen seinen Willen nicht zur Beibehaltung einer durch Bescheid zugewiesenen NATURALwohnung gezwungen werden kann (Hinweis E 15.12.1986, 85/12/0246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120199.X02

Im RIS seit

20.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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