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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/12/0180 E 17. Februar 1993 RS 1 (hier ohne zweiten Satz)Stammrechtssatz
Es ist nicht zulässig, einem Beamten gegen seinen Willen (durch Bescheid) eine Wohnung als Naturalwohnung zuzuweisen. Dieser Grundsatz beinhaltet aber auch, daß ein Beamter gegen seinen Willen nicht zur Beibehaltung einer durch Bescheid zugewiesenen NATURALwohnung gezwungen werden kann (Hinweis E 15.12.1986, 85/12/0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120199.X02Im RIS seit
20.12.2002