RS Vwgh 2002/9/25 97/13/0123

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Dass die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid auf die Begründung eines vom Verwaltungsgerichtshof mit Vorerkenntnis aufgehobenen Bescheides und auf dieses Erkenntnis verweist, ist zulässig (Hinweis E 20.12.1994, 89/14/0149, VwSlg 6957 F/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130123.X01

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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