RS Vwgh 2002/9/26 2001/06/0018

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Veröffentlicht am 26.09.2002
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
RPG Vlbg 1996 §16 Abs1 idF 1999/043;

Rechtssatz

Da § 16 Abs. 1 Vlbg RPG 1996 die Setzung von Bedingungen nur "erforderlichenfalls" für zulässig erklärt, bedarf es in einem Bescheid einer entsprechenden Begründung, aus welchen Erwägungen die Baubehörde die Setzung einer bestimmten Bedingung für "erforderlich" hält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001060018.X01

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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