RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0625

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §69;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0107 E 13. März 1990 RS 2 (hier ohne Klammerausdruck am Schluss)

Stammrechtssatz

Verfahrensgegenstand bei der Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen ist die Differenz zwischen dem für einen konkreten Beitragszeitraum entrichteten und dem für diesen Beitragszeitraum geschuldeten Beitrag (wobei letzterer auch Null sein kann).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080625.X01

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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