RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0569

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Der Rechtssatz, dass die Kenntnis der maßgeblichen Rechtslage (somit auch der ständigen Rechtsprechung) bzw die Einholung von Auskünften zuständiger Stellen jedem Leistungsempfänger zuzumuten sei, findet sich zwar in dem insoweit vereinzelten Erkenntnis vom 9. März 2001, 2000/02/0009, ist dort jedoch (wegen Vorliegens des Rückforderungstatbestandes des Verschweigens maßgebender Tatsachen) nur ein obiter dictum. Der erkennende Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080569.X04

Im RIS seit

20.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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