RS Vwgh 2002/10/3 2002/08/0183

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

EStG 1988 §10 Abs8;
GSVG 1978 §25;

Rechtssatz

Die Verrechnung des "Wartetastenverlustes" mit späteren Gewinnen stellt eine Maßnahme der Einkommens- und nicht der Gewinnermittlung dar. Ausgangspunkt für die Berechnung der Beitragsgrundlage sind die Einkünfte, von denen der "Wartetastenverlust" mangels einer dies vorsehenden Anordnung des Gesetzgebers nicht abzuziehen ist (Hinweis E 4. Oktober 2001, 98/08/0325).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080183.X03

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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