RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0596

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs1 Z1;
AlVG 1977 §7 Abs2;

Rechtssatz

Die intensive Inanspruchnahme durch die selbständige Tätigkeit des Arbeitslosen bedeutet eine Bindung faktischer Art, die erst beseitigt werden müsste, damit eine die Arbeitslosigkeit beendende Beschäftigung aufgenommen werden könnte. Solange dies nicht geschehen ist, ist die Verfügbarkeit nicht gegeben (Hinweis E 31. Mai 2000, 97/08/0519; E 27. Juli 2001, 2000/08/0216).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080596.X03

Im RIS seit

20.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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