RS Vwgh 2002/10/9 2002/04/0122

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Veröffentlicht am 09.10.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §26 Abs1;

Rechtssatz

Das Gesetz sieht nicht die spezialpräventive Wirkung einer Verurteilung als ausreichend an, sondern bestimmt vielmehr (näher bezeichnete) Verurteilungen als Gewerbeausschlussgrund, wovon erst unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die Nachsicht zu erteilen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040122.X04

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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