RS Vwgh 2002/10/11 2002/02/0056

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Veröffentlicht am 11.10.2002
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Index

25/01 Strafprozess
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §61 Abs1;
StPO 1975 §180 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für die Verhängung der Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr sind nicht mit jenen vergleichbar, aus denen ein Fremder in Schubhaft gemäß § 61 Abs 1 FrG 1997 genommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020056.X01

Im RIS seit

20.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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