RS Vwgh 2002/10/16 2002/13/0160

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs2;
VwGG §55 Abs1;
VwGG §55 Abs4;

Rechtssatz

Konnte der Beschwerdeführer die Begründung des von ihm bekämpften Bescheides des Finanzamtes auch nach Ansicht der belangten Behörde als unzureichend ansehen, so war ein Weiterbetreiben des betreffenden Verwaltungsverfahrens keinesfalls mutwillig.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002130160.X02

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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