RS Vwgh 2002/10/17 98/07/0061

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwRallg;
WRG 1959 §27 Abs4;
WRG 1959 §31 Abs3;
WRG 1959 §31 Abs4;
WRG 1959 §31 Abs6;
WRG 1959 §72 Abs1;
WRG 1959 §72;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062

Rechtssatz

Die Frage, auf welchen Sachverhalt es bei der Erlassung einer von der Berufungsbehörde zu treffenden Sachentscheidung ankommt, die rechtlich an die Stelle der unterinstanzlichen Entscheidung tritt, ist anhand der im konkreten Fall anzuwendenden Verwaltungsvorschriften zu beantworten (Hinweis E VS 28. 11. 1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983). Wie dies der VwGH für den Fall eines nach § 31 Abs. 3, 4 oder 6 WRG 1959 erlassenen Auftrages (Hinweis E 27.06.2002, 2002/07/0043) oder auch im Falle eines Ausspruches des in § 27 Abs. 4 WRG 1959 vorgesehenen Rechtsverlustes (Hinweis E 26.11.1991, 90/07/0137) so gesehen hat, kann auch für den Ausspruch einer Duldungspflicht nach § 72 Abs. 1 WRG 1959 dem Gesetz kein Hinweis darauf entnommen werden, dass im Fall der Bekämpfung eines derartigen erstinstanzlichen Entscheides die Berufungsbehörde gehalten oder berechtigt wäre, bei Erlassung des Berufungsbescheides lediglich von dem im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides gegebenen Sachverhalt auszugehen. Die Erweislichkeit unbedingter Notwendigkeit der zu duldenden Maßnahmen als Bedingung der Gesetzmäßigkeit eines nach § 72 Abs. 1 WRG 1959 erlassenen Auftrages muss daher auch zum Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides noch gegeben sein.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070061.X09

Im RIS seit

04.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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