RS Vwgh 2002/10/17 2000/20/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §45 Abs2;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Warum ein - nicht näher beschriebenes - "aggressives, jeden Argumenten unzugängliches Verhalten" der Beschwerdeführerin gegenüber Behörden ein Waffenverbot rechtfertigen soll, wird im angefochtenen Bescheid mangels näherer Darstellung dieses Verhaltens nicht nachvollziehbar dargelegt (vgl. das E vom 17. Oktober 2002, Zl. 2000/20/0503).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200242.X02

Im RIS seit

20.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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