RS Vwgh 2002/10/17 99/07/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §7 Abs2a;
VerpackV 1996 §7 Abs2;

Rechtssatz

In einem Verfahren gemäß § 7 Abs. 2a AWG 1990 iVm § 7 Abs. 2 VerpackV 1996 kommt es ausschließlich auf eine rechtliche Beurteilung an und muss das Ergebnis dieser Beurteilung mit der Auffassung eines Abfallsammlers und -verwerters nicht zwingend übereinstimmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070119.X01

Im RIS seit

30.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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