RS Vwgh 2002/10/17 2001/07/0095

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2 impl;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
AVG §67;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0198 E 1. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine dem Gesetz entsprechende Bescheidbegründung muß zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlaßt hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar 1966, S 335).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender BeweisergebnisseBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070095.X05

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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