RS Vwgh 2002/10/22 2001/14/0219

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Aus einer "Tätigkeit der Mitarbeiterbetreuung mit wöchentlich angesetzten Besprechungen" ergibt sich als solcher noch nicht ohne weiteres die Eingliederung in den rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus. Hiezu bedarf es weiterer Feststellungen, etwa über die Intensität der Mitarbeiterbetreuung und die Bedeutung dieser Tätigkeit für das betriebliche Geschehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140219.X04

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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