RS Vwgh 2002/10/22 98/14/0061

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §12;
EStG 1988 §4 Abs2;

Rechtssatz

Soll eine Maßnahme nach § 12 EStG 1988 nachträglich erhöht oder erstmals geltend gemacht werden, so ist dies den bilanzierenden Steuerpflichtigen nur im Wege einer Bilanzänderung möglich. Soll auf Übertragungsmaßnahmen gemäß § 12 EStG 1988 nachträglich verzichtet werden, so ist dies ebenfalls nur im Wege einer Bilanzänderung möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140061.X01

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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