RS Vwgh 2002/10/22 2002/17/0190

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E03606500
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

31989R1164 Beihilferegelung DV Faserflachs Hanf;
AVG;
EURallg;

Rechtssatz

Die Folge von Verfahrensmängeln nach den nationalen Verfahrensbestimmungen kann mangels entsprechender Anerkennung einer solchen Rechtsfolge auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts nicht sein, dass ein nach Gemeinschaftsrecht nicht (oder: nicht mehr, oder nicht in voller Höhe) zustehender Anspruch zuzuerkennen wäre.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002170190.X03

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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