RS Vwgh 2002/10/22 2001/14/0025

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Veröffentlicht am 22.10.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;

Rechtssatz

Wenn trotz Berechnung der Zahllasten die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Leistung von Vorauszahlungen unterlassen wird, widerspricht es nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut, wissentliche Tatbestandsverwirklichung anzunehmen (Hinweis E 29.6.1999, 98/14/0181), zumal es sich bei der Beschuldigten um eine langjährig tätige Gewerbetreibende handelt, welche zum hier maßgeblichen Zeitpunkt auch bereits (mehrfach) einschlägig bestraft war und somit mit den Abgabenvorschriften vertraut sein musste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140025.X01

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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