RS Vfgh 2004/10/6 B972/04 - B62/08 ua, B329/12

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Veröffentlicht am 06.10.2004
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis des VfGH abgeschlossenen Verfahrens mangels Darlegung eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes

Rechtssatz

Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des durch E v 10.06.97, B2277/95, (Anlassfall zu G195/96 ua, E v 28.11.96) abgeschlossenen Verfahrens.

Die Antragstellerin bezeichnet keinen der gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe des §530 Abs1 ZPO und stützt sich auch der Sache nach nicht auf einen solchen.

Ebenso B62/08 ua, B v 10.06.08 (keine günstigere Entscheidung als die Aufhebung der angefochtenen Bescheide in den früheren Verfahren zu erwarten).

Weiters B329/12, B v 27.06.12.

Entscheidungstexte

  • B 972/04
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.10.2004 B 972/04
  • B 62/08 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.06.2008 B 62/08 ua
  • B 329/12
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.06.2012 B 329/12

Schlagworte

VfGH / Wiederaufnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B972.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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