RS Vwgh 2002/10/23 2001/12/0262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
DVV 1981 §1 Abs1 Z23;
GehG 1956 §74 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/12/0263 E 23. Oktober 2002

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Antrag des Beamten, ihm eine Funktionszulage (für die Funktionsgruppe 3) zuzuerkennen, weil sein Arbeitsplatz nunmehr diese Wertigkeit aufweise, als Antrag auf Feststellung seiner besoldungsrechtlichen Stellung zu verstehen ist, zu dessen Erledigung nach § 1 Abs. 1 Z. 23 DVV 1981 die nachgeordnete Dienststelle zuständig ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120262.X01

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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