RS Vwgh 2002/10/23 2002/16/0151

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Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §25;
FinStrG §8 Abs1;

Rechtssatz

Bei vorsätzlichem Handeln müssen für die Annahme einer Geringfügigkeit besondere Umstände vorhanden sein, wie zB verminderte Zurechnungsfähigkeit, Unbesonnenheit, drückende Notlage und dgl (Hinweis E 31. Mai 1995, 94/16/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160151.X03

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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