RS Vwgh 2002/10/23 99/12/0234

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Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;
RDG §83;
RDG §87;
RDG §88;

Rechtssatz

Die Zurechnung von Zeiten nach § 9 Abs. 1 PG ist nicht davon abhängig, dass eine Versetzung in den Ruhestand auf Grund der §§ 83, 87 oder 88 RDG erfolgte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120234.X02

Im RIS seit

30.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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