RS Vwgh 2002/10/23 2002/16/0222

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Veröffentlicht am 23.10.2002
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §309a;
LAO OÖ 1996 §230 Abs3;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist im Wiedereinsetzungsantrag darzustellen, wann das Hindernis, das die Partei an der rechtzeitigen Vornahme der befristeten Prozesshandlung hinderte, weggefallen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160222.X01

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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