RS Vwgh 2002/10/24 2000/15/0141

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §4;
BAO §229;
EO §1 Z13;

Rechtssatz

Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Sie sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (Hinweis E 29. September 1997, 96/17/0454).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000150141.X01

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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