RS Vwgh 2002/10/24 2001/15/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289 Abs2;

Rechtssatz

Die Abweisung der Berufung als unbegründet ist so zu werten, als ob die Berufungsbehörde einen mit dem mit Berufung bekämpften Bescheid des Finanzamtes im Spruch übereinstimmenden Bescheid erlassen hätte (Hinweis E 26. September 2000, 2000/13/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150077.X02

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten