RS Vwgh 2002/10/24 2000/15/0141

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §12 Abs1;
AbgEO §4;
BAO §229;
BAO §238 Abs1;

Rechtssatz

Nach der Entstehung des dem Vollstreckungsverfahren zu Grunde liegenden Exekutionstitels (Rückstandsausweises) eingetretene, den Anspruch aufhebende bzw. hemmende Tatsachen - so auch die Einbringungsverjährung nach § 238 Abs 1 BAO - können gemäß § 12 Abs 1 AbgEO eingewendet werden (Hinweis Liebeg, AbgEO § 12 Tz 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000150141.X05

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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