Index
E3R E02202000Norm
31992R2913 ZK 1992 Art29;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/16/0096 E 25. Februar 1993 RS 1Stammrechtssatz
Der tatsächlich zu zahlende oder gezahlte Preis schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführte Ware vom Käufer an den Verkäufer tatsächlich entrichtet werden (Punkt 8 des Protokolls zum Übereinkommen zur Durchführung des Art VII GATT; dieser im BGBl 1981/236 veröffentlichte Staatsvertrag ist im innerstaatlichen Rechtsbereich unmittelbar anwendbar).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000160885.X05Im RIS seit
27.03.2003Zuletzt aktualisiert am
29.05.2015