RS Vwgh 2002/11/6 2000/16/0885

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Veröffentlicht am 06.11.2002
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Index

E3R E02202000
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
35/03 Taragesetz Wertzollgesetz
59/03 GATT

Norm

31992R2913 ZK 1992 Art29;
B-VG Art50 Abs2;
GATT Übk Protokoll Durchführung Art7 Pkt8;
VwRallg;
WertZG 1980 §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/16/0096 E 25. Februar 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Der tatsächlich zu zahlende oder gezahlte Preis schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführte Ware vom Käufer an den Verkäufer tatsächlich entrichtet werden (Punkt 8 des Protokolls zum Übereinkommen zur Durchführung des Art VII GATT; dieser im BGBl 1981/236 veröffentlichte Staatsvertrag ist im innerstaatlichen Rechtsbereich unmittelbar anwendbar).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000160885.X05

Im RIS seit

27.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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