RS Vwgh 2002/11/14 2001/09/0008

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Veröffentlicht am 14.11.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
BDG 1979 §123 Abs2 idF 1998/I/123;
BDG 1979 §123 Abs3;
BDG 1979 §41a Abs6;

Rechtssatz

Nach geänderter Rechtslage, die eine Anfechtung und Überprüfung des Einleitungsbeschlusses im Verwaltungsrechtsweg durch die Berufungskommission nunmehr vorsieht, können in der Berufung gegen den das Verfahren abschließenden Einleitungsbeschluss auch Einwendungen gegen vorangegangene, vom Vorsitzenden der Disziplinarkommission verfügte (aber nicht abgesondert anfechtbare) Verfahrensanordnungen etwa betreffend die Durchführung notwendiger Ermittlungen erhoben werden.

Schlagworte

Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090008.X05

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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