RS Vwgh 2002/11/19 2000/12/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2002
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs5;
BDG 1979 §40 Abs2;

Rechtssatz

Für die Anordnung einer Verwendungsänderung kommt - wie sich aus § 40 BDG 1979 ergibt - je nach den Gegebenheiten des Falles entweder das rechtstechnische Mittel des Bescheides (bei der so genannten qualifizierten Verwendungsänderung nach § 40 Abs. 2 BDG 1979) oder jenes der Weisung (bei der schlichten, d.h. allen anderen Verwendungsänderungen) in Betracht (Hinweis E 29.3.2000, 99/12/0323, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120139.X01

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten