Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;Rechtssatz
Die Regelung des § 30a des Gehaltsgesetzes 1956 ist insgesamt, insbesondere auch in ihrem Abs. 1 Z. 1, nur auf die tatsächlich von einem bestimmten Beamten ausgeübte bestimmte Tätigkeit abgestellt und von einer außerhalb der Rechtsordnung vorgenommenen, sogenannten Planstellenbewertung unabhängig (Hinweis E 13.2.1984, 83/12/0055, VwSlg 11320 A/1984, nur Leitsatz).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120219.X06Im RIS seit
05.03.2003