RS Vwgh 2002/11/20 2002/08/0069

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Veröffentlicht am 20.11.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §19;

Rechtssatz

Schon aus dem Wort "Fortbezug" in § 19 AlVG ergibt sich, dass mit dem "Tag des letzten Bezuges" nicht auf den tatsächlichen Bezug, sondern auf den auf einer rechtmäßigen, nicht widerrufenen Zuerkennung beruhenden Bezug abgestellt wird (Hinweis E 23. Februar 2000, 99/03/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080069.X04

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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