RS Vwgh 2002/11/20 2000/08/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2002
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/08/0048 E 20. November 2002

Rechtssatz

Der Dienstgeber erfüllt die Verpflichtung nach § 113 Abs. 2 ASVG nur dann, wenn die von ihm erstattete Meldung von der Gebietskrankenkasse gelesen und verarbeitet werden kann. Diese Voraussetzung ist jedenfalls als erfüllt anzusehen, wenn die Meldung in der vereinbarten Form erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000080047.X02

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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