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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde darf im Falle der Gewährung von Arbeitslosengeld unter Anwendung des § 25 Abs. 1 dritter Satz AlVG eine Rückforderung der Leistung erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides für das Jahr des Leistungsbezuges vornehmen (Hinweis E 30. Jänner 2002, 98/08/0233).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080069.X05Im RIS seit
24.03.2003