RS Vwgh 2002/11/20 2002/08/0136

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Veröffentlicht am 20.11.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;

Rechtssatz

Das Gesetz lässt es nicht zu, einer arbeitslosen Person die Aufnahme eines bloß telefonischen Kontaktes mit der Sanktionswirkung des § 49 Abs. 2 AlVG vorzuschreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080136.X05

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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