RS VwGH Beschluss 2002/11/20 2002/08/0038

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Veröffentlicht am 20.11.2002
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Besprechung in: RdW 2002, S 672; DRdA 2003/2, S 199; Rechtssatz

Die Kundmachung des Spruches des Beschlusses nach § 26a Abs. 2 VwGG hat in Ansehung von Gesetzen und Verordnungen im Bundesgesetzblatt, Teil II, zu erfolgen.

Im RIS seit
06.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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