RS Vfgh 2004/11/30 G83/04

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Veröffentlicht am 30.11.2004
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Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7400 Fremdenverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität
B-VG Art140 Abs3 und Abs4
Sbg FremdenverkehrsG §32 Abs3

Leitsatz

Gleichheitswidrigkeit einer Bestimmung des Sbg FremdenverkehrsG betreffend die Einschränkung der Ausnahme von Außer-Land-Umsätzen in die Bemessung des Fremdenverkehrsverbandsbeitrags auf einer auswärtigen Betriebsstätte zuzurechnende Umsätze

Rechtssatz

Präjudizialität gegeben: Die belangte Behörde wäre im Zuge der Festsetzung der Beiträge zur Anwendung des §32 Abs3 Sbg FremdenverkehrsG verpflichtet gewesen.

Die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" sowie das Wort "aus" im zweiten Satz des §32 Abs3 Sbg FremdenverkehrsG, LGBl 94/1985, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Verweis auf VfSlg 16198/2001 (betr §35 Oö TourismusG 1990).

Die aufgehobenen Bestimmungen stehen ungeachtet der Novellierung (LGBl 74/2002) und der Wiederverlautbarung (LGBl 43/2003) mit einem auf die Vergangenheit beschränkten zeitlichen Anwendungsbereich weiterhin in Geltung; daher Aufhebung nach Art140 Abs3 B-VG und nicht Ausspruch nach Art140 Abs4 B-VG.

Anlassfall B1150/03, E v 30.11.04, Aufhebung des angefochtenen Bescheides.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fremdenverkehr, Abgaben, Umsatzsteuer, VfGH / Präjudizialität, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:G83.2004

Dokumentnummer

JFR_09958870_04G00083_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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