RS Vwgh 2002/11/21 2002/07/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs1;
WRG 1959 §31 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0070 E 14. Dezember 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist nicht an ein Verschulden und auch nicht an die Vorhersehbarkeit der Gefahr einer solchen Verunreinigung gebunden (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134, VwSlg 12897 A/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070108.X06

Im RIS seit

17.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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