RS Vwgh 2002/11/25 97/14/0028

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0039 E 31. Mai 2000 RS 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen der steuerlich bedeutsame Sachverhalt seine Wurzeln im Ausland hat, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Insb gilt dies in Fällen, in denen wie etwa von den Schweizer Behörden eine Rechtshilfe in Abgabensachen nicht entsprechend geleistet wird.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140028.X01

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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