RS Vwgh 2002/11/25 97/14/0010

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 11. August 1993, 91/13/0159) kommt eine AfA iSd § 7 EStG 1988 mit hier nicht vorliegenden Ausnahmen erst dann in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut den Zwecken des Betriebes dient und deshalb einer Abnutzung unterliegt. Ist das Wirtschaftsgut im Streitjahr noch nicht fertig gestellt, so kommt eine AfA nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140010.X01

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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