RS Vwgh 2002/11/25 98/14/0129

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Dass sich in der Wohnung des Steuerpflichtigen, in welcher sich "die Betriebsprüfung umgesehen" habe, keine Geräte befunden haben, deren Marke jenen gleicht, bei denen das Finanzamt die Anerkennung der Aufwendungen versagt hat, konnte den Nachweis der betrieblichen Verwendung von Geräten, die typischerweise der privaten Verwendung dienen, nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140129.X03

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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