RS Vwgh 2002/11/25 97/14/0013

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Es ist Sache eines Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 17. Jänner 2001, 98/13/0073), weswegen die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140013.X05

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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