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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs2 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;Rechtssatz
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen normiert das Gesetz als steuerpflichtig ua den (einen bestimmten Prozentsatz überschreitenden) Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabewert und Einlösewert eines Wertpapiers, vorausgesetzt dieser Unterschiedsbetrag ist von vornherein vertraglich festgelegt: ein positiver Unterschiedsbetrag mindert, ein negativer erhöht die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X03Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
09.06.2017