RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0099

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs2 Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;

Rechtssatz

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen normiert das Gesetz als steuerpflichtig ua den (einen bestimmten Prozentsatz überschreitenden) Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabewert und Einlösewert eines Wertpapiers, vorausgesetzt dieser Unterschiedsbetrag ist von vornherein vertraglich festgelegt: ein positiver Unterschiedsbetrag mindert, ein negativer erhöht die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140099.X03

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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