RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0176

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO ist nur dann zulässig, wenn aktenmäßig erkennbar ist, dass dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis hatte (Hinweis E 19. September 1990, 89/13/0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150176.X02

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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